Das OLG Karlsruhe verurteilte einen Tesla-Fahrer zu einer Geldbuße von 200 EUR und einem Monat Fahrverbot, weil er eine Fahrzeugeinstellung über das Touchscreen ändern wollte und dadurch abgelenkt war.

Der Senat wies ausdrücklich darauf hin, dass die intensivere Nutzung des Touchscreens einer Handynutzung rechtlich gleichzusetzen ist.