Die Beitragsbescheide der Stadt Senftenberg für den Ausbau der Bahnhofstraße waren rechtswidrig.
Die Stadt muss den klagenden Eigentümern 3/4 der bereits gezahlten Ausbaubeiträge zurückzahlen.
![Bahnhofstraße SFB](https://www.krahl-kollegen.de/wp-content/uploads/2021/09/Bahnhofstrasse-SFB.jpg)
Die Beitragsbescheide der Stadt Senftenberg für den Ausbau der Bahnhofstraße waren rechtswidrig.