Die Beitragsbescheide der Stadt Senftenberg für den Ausbau der Bahnhofstraße waren rechtswidrig.
Die Stadt muss den klagenden Eigentümern 3/4 der bereits gezahlten Ausbaubeiträge zurückzahlen.
Die Beitragsbescheide der Stadt Senftenberg für den Ausbau der Bahnhofstraße waren rechtswidrig.