RECHTSTIPP IMMOBILIENRECHT! – NEUE GRUNDSTEUER
 
Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer zwar erst ab 2025, Aktiv werden müssen Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer aber bereits jetzt.
 
Derzeit fordern die Finanzämter über öffentliche Bekanntmachungen zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung auf. Diese Erklärungen müssen bis zum 31.10.2022 – ggf. über die Steuerplattform Elster – abgegeben werden.
 
Rechtsanwältin Schischke, Fachanwältin für Steuerrecht