Strafrecht

Ansprechpartner zum Strafrecht: Rechtsanwalt Armin Krahl

Insbesondere bei kleineren Verfehlungen wird von den Mandanten oft die Tragweite der Verurteilung in einem Strafverfahren verkannt. Neben der reinen vom Gericht ausgesprochenen Strafe ergeben sich mit einer rechtskräftigen Verurteilung in der Regel weitere weitreichende Folgen für den Mandanten. So möglicher Weise die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister, die Eintragung in das Führungszeugnis, der Verlust des Beamtenstatus, der Verlust von Pensionsansprüchen oder auch möglicher Weise der Entzug der Gaststätten- oder Gewerbeerlaubnis. Darüber hinaus kann es zu erheblichen Regressforderungen von Versicherungen oder Behörden kommen. Auch hier stellt die strafrechtliche Verurteilung ein Indiz für ein Verschulden dar.

Wir empfehlen daher bei allen Straftatbeständen, zunächst von dem Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen. Erst nachdem der Strafverteidiger Akteneinsicht erhalten hat, sollte die Angelegenheit dem Mandanten umfassend besprochen werden und erst nach der Akteneinsicht gegebenenfalls eine Stellungnahme/Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht abgegeben werden.

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