Ansprechpartner zum Vertrags- und Zivilrecht: Rechtsanwältin Maria Stein
Das deutsche Recht geht grundsätzlich von der Vertragsfreiheit aus. Jeder hat das Recht, frei darüber zu entscheiden, ob und auch mit wem er Verträge abschließen will sowie den Inhalt des Vertrages frei zu bestimmen, soweit es mit der Rechtsordnung im Einklang steht und nicht z. B. sittenwidrig ist. Neben den alltäglichen Verträgen wie beispielsweise dem Kaufvertrag, dem Mietvertrag, dem Reisevertrag und dem Darlehensvertrag, die alle im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind, können eine Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen individuell vereinbart werden.
Zu berücksichtigen sind hierbei verbraucherschützende Vorschriften, wie z. B. die Vorschriften hinsichtlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsrechte bei Bestellungen über das Internet und nicht zuletzt Sachmängelgewährleistungsrechte. Besonderheiten gilt es auch bei Verträgen mit Jugendlichen zu beachten.
Wir überprüfen oder erstellen für Sie gern individuelle Verträge (wie z. B. Miet-, Darlehens-, Kauf- und Bauverträge sowie allgemeine Geschäftsbedingungen, Zahlungsvereinbarungen, etc.).