Ansprechpartner zum Arbeitsrecht: Rechtsanwältin Maria Stein
Das Arbeitsrecht unterteilt sich insbesondere in das Individual- und kollektive Arbeitsrecht.
Hierunter fällt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) sowie das Mitbestimmungsrecht sowohl bei allgemeinen personellen Angelegenheiten (§§ 92-95 BetrVG) als auch bei personellen Einzelmaßnahmen (§§ 99- 105 BetrVG).
Ferner unterfällt dem Arbeitsrecht auch das Tarifvertragsrecht, das durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, durch arbeitsvertragliche Bezugnahme oder kraft Betriebsübung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
Ein besonderer Bestandteil des Individualarbeitsrechts bildet das Kündigungsschutzverfahren (Güteverhandlung, Kammertermin), die privilegierte Haftung des Arbeitnehmers aber auch das Einklagen von Arbeitslöhnen.
Dieser kurze Abriss kann und soll nur ein Auszug des vielgestaltigen Themengebietes sein.
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinteressen.
Arbeitgebern empfehlen wir dringend, vor Ausspruch einer beabsichtigten oder anstehenden Kündigung mit uns Kontakt aufzunehmen, da eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften und gerichtlichen Entscheidungen zu beachten sind und auch den besonderen Umstände des Einzelfalles Rechnung getragen werden muss.
Arbeitnehmern, die eine Überprüfung Ihrer Kündigung begehren, ist dringend anzuraten, die Klagefrist von 3 Wochen zu beachten.