Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sog. Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen herausgegeben werden müssen.

Dieses Urteil ist aus anwaltlicher Sicht sehr zu begrüßen, da anhand der Rohmessdaten oftmals die Fehlerhaftigkeit von Messverfahren nachgewiesen werden kann.