Fachanwälte

Ein Rechtsanwalt / Rechtsanwältin benötigt zur Erlangung eines zusätzlichen Fachanwalts-Titels eine Vielzahl von dokumentierten gerichtlichen Verfahren in dem jeweiligen Rechtsgebiet. Des weiteren müssen im Vorfeld zusätzlich 120 Weiterbildungsstunden im speziellen Rechtsgebiet  nachgewiesen werden. Nach der Benennung zum Fachanwalt sind darüber hinaus fortlaufende Weiterbildungen jährlich gefordert. Somit ist der Fachanwalt / die Fachanwältin ein Profi in seinem Rechtsgebiet und bietet Ihnen einen hohes Maß an Spezialwissen.

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